Sie erhalten eine Senkung Ihrer persönlichen Beiträge an die soziale Sicherheit für gewisse Beschäftigungszeiträume, die in der Gültigkeitsdauer der Karte liegen.
Diese Senkung beläuft sich auf 133,33 Euro pro Monat, wenn Sie einen vollständigen Monat Vollzeit arbeiten. Wenn Sie nicht während eines vollständigen Monats Vollzeit arbeiten oder wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird dieser Betrag proportional reduziert. Wenn Sie Arbeiter sind, wird dieser Betrag mit 1,08 multipliziert.
Sie beziehen demzufolge ein höheres Nettoarbeitsentgelt während dieser Beschäftigungszeiträume.
Bei der Berechnung Ihres Nettoarbeitsentgelts muss der Arbeitgeber dies berücksichtigen. Zeigen Sie ihm also die Karte.
Nur die Beschäftigungszeiträume bei einem neuen Arbeitgeber sind betroffen, die in dem Zeitraum liegen, der:
Das Recht auf die Beitragssenkung hängt schließlich von Ihrem Referenzmonatsarbeitsentgelt ab. Dies ist das Bruttomonatsarbeitsentgelt, das Sie verdienen würden, wenn Sie Vollzeit arbeiten würden. Das Referenzmonatsarbeitsentgelt darf nicht höher sein als ein bestimmter Grenzbetrag, je nach Ihrem Alter (< 30 oder 30 und +) am Datum des Dienstantritts. Betreffend die Grenzbeträge nehmen Sie bitte Kontakt mit dem LSS auf.