Dürfen Sie eine Hinterbliebenenpension mit Unterstützungen kumulieren?

T109

Zuletzt aktualisiert am 1.01.2024

Was ist Gegenstand dieses Infoblatts?

Dieses Infoblatt beschreibt die Bedingungen, unter denen Sie eine Hinterbliebenenpension mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung kumulieren dürfen.

Wichtige Hinweise

Die Information in diesem Infoblatt basiert auch auf Gesetzgebungen, die sich ändern können und für die das LfA nicht zuständig ist. Wenden Sie sich an den zuständigen Pensionsdienst: er kann ihnen nötigenfalls mitteilen, ob diese Erklärungen auf Ihre Situation zutreffen.

Gewisse Informationen in diesem Infoblatt beziehen sich auf Befugnisse, die am 1. Juli 2014 im Zuge der sechsten Staatsreform den Regionen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen wurden (siehe www.vdab.be, www.actiris.be, www.bruxelles-economie-emploi.be, www.leforem.be, http://emploi.wallonie.be/home.html, www.ifapme.be, www.adg.be).

Eine Übergangsphase, in der das LfA diese Befugnisse weiter ausübt ist allerdings vorgesehen worden. Das LfA bleibt also aufgrund des Kontinuitätsgrundsatzes mit der Ausführung dieser Materie beauftragt, bis die Region bzw. die Gemeinschaft operativ imstande ist, diese Befugnis wahrzunehmen.
Die bestehenden Vorschriften und Verfahren bleiben in Kraft, bis die Region oder die Deutschsprachige Gemeinschaft sie abändert.

Übergangsleistung oder Hinterbliebenenpension?

Seit dem 01.01.2015 hat eine Person, die verwitwet wird und die Anforderungen an das Mindestalter für den Bezug einer Hinterbliebenenpension nicht erfüllt, Anspruch auf eine Übergangsleistung.

Das Mindestalter für den Bezug einer Hinterbliebenenpension lag 2015 bei 45 Jahren. Es wird jedes Jahr um 6 Monate erhöht und wird 2025 bei 50 Jahren liegen.

Die Übergangsleistung ist zeitlich befristet und wird für einen Zeitraum von 18, 36 oder 48 Monaten gewährt, je nachdem, ob Kinder zum Haushalt gehören oder nicht.

Dürfen Sie eine Übergangsleistung mit anderen Leistungen kumulieren?

Sie dürfen eine Übergansleistung unbegrenzt mit Berufs- oder Ersatzeinkommen kumulieren. Sie brauchen dem LfA nicht mitzuteilen, dass Sie eine Übergangsleistung beziehen.

In der Zeit, in der Sie eine Übergangsleistung mit einer Arbeitslosenunterstützung kombinieren, müssen Sie als arbeitsuchend eingetragen sein und am Arbeitsmarkt verfügbar sein. Als vollarbeitslose Person, müssen Sie eigenverantwortlich eine Arbeit suchen und jede zumutbare Arbeit annehmen (es sei denn, Sie sind freigestellt).

Dürfen Sie eine Hinterbliebenenpension mit anderen Leistungen kumulieren?

Leistungen bei Arbeitslosigkeit

In welchen Fällen ist der gleichzeitige Bezug möglich?

Sie dürfen die belgische Hinterbliebenenpension während eines einzigen Zeitraums von insgesamt 12 Kalendermonaten mit der Arbeitslosenunterstützung oder mit dem Krankengeld oder mit den Unterbrechungszulagen (im Rahmen eines Zeitkredits oder einer Laufbahnunterbrechung) kumulieren.

Wenn Sie eine Arbeitslosenunterstützung beziehen, müssen Sie dem LfA durch Vermittlung Ihrer Zahlstelle mitteilen, dass Sie eine Hinterbliebenenpension beziehen. In dieser Mitteilung müssen Sie ebenfalls angeben, in welchen Zeiträumen Sie in der Vergangenheit eine Hinterbliebenenpension mit Krankengeld oder Unterbrechungszulagen kumuliert haben. 

Im Falle einer Kumulierung  wird die Höhe der Pension jedoch auf Jahresbasis. Nähere Auskunft hierzu erteilt der Föderale Pensionsdienst. Nach der Zeit von 12 Monaten müssen Sie sich zwischen der Hinterbliebenenpension und den anderen vorgenannten Leistungen entscheiden.

Die 12 Monate müssen nicht unbedingt eine zusammenhängende Zeit sein und die Leistungen müssen nicht unbedingt für volle Monate gezahlt worden sein. Sobald Sie im Laufe eines Monats eine einzige Tagesleistung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Laufbahnunterbrechung im Privatsektor bezogen haben, wird dieser Monat ganz auf die zwölfmonatige Zeit angerechnet.

Was versteht man unter Leistungen bei Arbeitslosigkeit?

Unter Leistung bei Arbeitslosigkeit versteht man:

  • die Arbeitslosenunterstützung als vollarbeitslose Person bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, darunter auch die Unterstützung im Rahmen der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB).
    Sie haben also keinen Anspruch auf die Arbeitslosenunterstützung als vollarbeitslose Person, wenn Sie beschließen, mit der Arbeit aufzuhören, um in den Genuss der Hinterbliebenenpension zu kommen;
  • die Arbeitslosenunterstützung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, sowie die Unterstützung im Rahmen des Seniorenurlaubs;
  • die Einkommensgarantie-Unterstützung bei unfreiwilliger Teilzeitarbeit. Sie haben also keinen Anspruch auf diese Leistung, wenn Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, um in den Genuss der Hinterbliebenenpension zu kommen;
  • den Zuschlag für LBA-Arbeitnehmer;
  • die Ausfallentschädigung für Tagesmütter (siehe auch hiernach).
Welches sind Ihre Pflichten als arbeitslose Person?

Trotz der Tatsache, dass Sie eine Hinterbliebenenpension beziehen, müssen Sie als arbeitsuchend eingetragen sein und am Arbeitsmarkt verfügbar sein.

Als vollarbeitslose Person, müssen Sie eigenverantwortlich eine Arbeit suchen und jede zumutbare Arbeit annehmen (es sei denn, Sie sind freigestellt).

Was geschieht, wenn Sie die Leistungen bei Arbeitslosigkeit mit einer Beschäftigung kombinieren?

Es handelt sich um die Situation, in der Sie während einer Beschäftigung weiter Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen (z.B. als zeitweilig arbeitslose Person oder als Teilzeitarbeitnehmer mit einer Einkommensgarantie-Unterstützung).

Wenn Ihr Berufseinkommen die Obergrenze der erlaubten Einkommen übersteigt, kann die Pension zurückgefordert werden.

Ab 2013 werden Leistungen bei Arbeitslosigkeit, unabhängig davon, ob sie für volle Monate gezahlt werden oder nicht, vom Sektor der Pensionen nicht mehr als Berufseinkommen betrachtet.

Aktivierungsunterstützung oder Arbeitswiederaufnahmezuschlag

Der Sektor der Pensionen betrachtet die Aktivierungsunterstützung (Aktiva, SINE, BÜP,…) und den Arbeitswiederaufnahmezuschlag als Berufseinkommen. Sie dürfen diese Leistungen also nur nach Maßgabe der Einkommensgrenzen mit einer Hinterbliebenenpension kumulieren.

Eine Übersteigung dieser Einkommensgrenzen kann also eine Rückforderung der für das Kalenderjahr gewährten Pension nach sich ziehen.

Sollten Sie die Aktivierungsunterstützung oder den Arbeitswiederaufnahmezuschlag beantragen, wenn Sie eine Hinterbliebenenpension beziehen, können Sie in den Genuss dieser Leistungen kommen, wenn Sie den zwölfmonatigen Kredit noch nicht verbraucht haben. In diesem Fall werden Ihnen diese Vorteile nach Maßgabe der jeweiligen Vorschriften bis zum Ende Ihrer Beschäftigung gewährt.

Wenn diese Vorteile zum Zeitpunkt, wo Ihnen eine Hinterbliebenenpension zugesprochen wird, bereits am Laufen sind, werden Sie sie nach Maßgabe der jeweiligen Vorschriften bis zum Ende Ihrer Beschäftigung  weiter erhalten können.

Ausfallentschädigung

Die Ausfallentschädigung ist eine Leistung, die das LfA der Tagesmutter gewährt. Sie wird gewährt, wenn die Tagesmutter Einkommenseinbußen hinnehmen muss, weil die Betreuung von Kindern, die bei ihr eingeschrieben sind, ausfällt. Die Ausfallentschädigung wird als Leistung bei Arbeitslosigkeit betrachtet.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Infoblatt T21 "Haben Sie Recht auf die Ausfallentschädigung, die den Tagesmüttern gewährt wird?". Dieses Infoblatt ist bei Ihrer Zahlstelle oder beim Arbeitslosenamt des LfA erhältlich. Sie können es auch von der Website www.lfa.be herunterladen.

Sie dürfen eine Hinterbliebenenpension mit der Ausfallentschädigung kumulieren, solange Sie den zwölfmonatigen Kredit des möglichen gleichzeitigen Bezugs einer Hinterbliebenenpension mit anderen Leistungen nicht verbraucht haben.

Wenn Sie eine Ausfallentschädigung beziehen, müssen Sie dem LfA durch Vermittlung Ihrer Zahlstelle mitteilen, dass Sie eine Hinterbliebenenpension beziehen.

Im Falle einer Kumulierung  wird die Höhe der Pension jedoch auf Jahresbasis. Nähere Auskunft hierzu erteilt der Föderale Pensionsdienst. Nach dieser Zeit von 12 Monaten müssen Sie sich zwischen der Hinterbliebenenpension und der anderen Leistung entscheiden.

Ergänzende Entschädigungen

Es handelt sich hier um den Betriebszuschlag, der Ihnen vom Arbeitgeber im Rahmen des Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB, vormals Frühpension) gewährt wird, oder um die Entschädigung, die Ihnen vom Arbeitgeber im Rahmen eines Pseudo-Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag gewährt wird.

Diese Entschädigungen kombinieren Sie meistens mit einer Arbeitslosenunterstützung.

Während des Zeitraums von 12 Monaten, in dem die Kumulierung einer Hinterbliebenenpension mit Leistungen bei Arbeitslosigkeit möglich ist, wird die ergänzende Entschädigung als Leistung bei Arbeitslosigkeit betrachtet.

Wenn Sie nach diesem Zeitraum von 12 Monaten keine Arbeitslosenunterstützung mehr beziehen, sondern die ergänzende Entschädigung mit einer Arbeit kombinieren, wird diese Entschädigung vom Sektor der Pensionen als ein Berufseinkommen betrachtet.

In einem solchen Fall ist die ergänzende Entschädigung nur noch nach Maßgabe der Einkommensgrenzen mit der Hinterbliebenenpension kumulierbar. Diese Kumulierung ist zeitlich nicht befristet. 

Konkrete Situationen, in denen die Kumulierung mit einer Hinterbliebenenpension möglich ist

1) Sie arbeiten 

Während Ihrer Beschäftigung
Sie werden in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt

Sie dürfen eine Ihrer Arbeitszeit entsprechende Unterstützung wegen zeitweiliger Arbeitslosigkeit beziehen, solange Sie den Kredit von 12 Monaten zugelassener Kumulierung der Hinterbliebenenpension mit anderen Leistungen nicht verbraucht haben. Die Höhe der Pension wird jedoch nach oben begrenzt.

Sie sind Teilzeitarbeitnehmer und beziehen eine Einkommensgarantie-Unterstützung

Sie dürfen die Einkommensgarantie-Unterstützung weiter beziehen, wenn Sie die Bedingungen für die Gewährung dieser Unterstützung erfüllen und den Kredit von 12 Monaten zugelassener Kumulierung der Hinterbliebenenpension mit anderen Leistungen nicht verbraucht haben. Die Höhe der Pension wird jedoch nach oben begrenzt.

Sie beziehen eine Aktivierungsunterstützung

Sie dürfen diesen Vorteil nach Maßgabe der jeweiligen Vorschriften bis zum Ende Ihrer Beschäftigung mit der Hinterbliebenenpension kumulieren.

Ihre Entlohnung, in welcher der Aktivierungsbetrag einbegriffen ist, darf allerdings die Grenze der vom Sektor der Pensionen erlaubten Einkünfte nicht überschreiten. Wenn die Entlohnung höher ist, kann der Sektor der Pensionen die Hinterbliebenenpension für das betroffene Kalenderjahr zurückfordern.

Sie beziehen einen Arbeitswiederaufnahmezuschlag

Sie dürfen diesen Vorteil nach Maßgabe der jeweiligen Vorschriften bis zum Ende Ihrer Beschäftigung mit der Hinterbliebenenpension kumulieren.

Ihre Entlohnung, in welcher dieser Zuschlag einbegriffen ist, darf allerdings die Grenze der vom Sektor der Pensionen erlaubten Einkünfte nicht überschreiten. Wenn die Entlohnung höher ist, kann der Sektor der Pensionen die Hinterbliebenenpension für das betroffene Kalenderjahr zurückfordern.

Ihre Beschäftigung ändert sich oder endet
Sie ergreifen die Initiative der Änderung oder Beendigung 
  • Sie verkürzen Ihre Arbeitszeit, um in den Genuss dieser Pension zu kommen.
  • Sie werden als freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer betrachtet.

    Dies hat Folgendes zur Folge:

    • Sie dürfen während Ihrer Teilzeitbeschäftigung keine Einkommensgarantie-Unterstützung beziehen;
    • wenn Sie während Ihrer Teilzeitbeschäftigung in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, dürfen Sie während der 12 Monate, in denen die Kumulierung mit einer Hinterbliebenenpension möglich ist, eine Unterstützung als zeitweilig arbeitslose Person beziehen. Die Höhe der Pension wird jedoch nach oben begrenzt;
    • wenn Sie diese Arbeit unfreiwillig verlieren und die Bedingungen für eine Zulassung zur Arbeitslosenversicherung erfüllen, dürfen Sie die Unterstützung als vollarbeitslose Person und die Pension während des zwölfmonatigen Kredits kumulieren. Die Höhe der Pension wird jedoch nach oben begrenzt.
    • Sie werden im Prinzip als freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung zugelassen.

      Sie werden ausnahmsweise trotzdem als vollarbeitslose Person zugelassen werden können, wenn Sie seit weniger als 3 Jahren von einer Vollzeitarbeit zu einer Teilzeitarbeit übergegangen sind, und wenn Sie zum Zeitpunkt dieser freiwilligen Verkürzung der Arbeitszeit bereits als Vollzeitarbeitnehmer zulässig waren. In diesem Fall müssen Sie sich als arbeitsuchend eintragen lassen und am Arbeitsmarkt verfügbar sein.

      In gewissen Fällen kann diese dreijährige Zeit verlängert werden: für nähere Auskünfte lesen Sie die Infoblätter T31 "Haben Sie Recht auf Unterstützung nach einer Beschäftigung?" und T39 "Haben Sie Recht auf Unterstützung nach einer Unterbrechung der Vollarbeitslosigkeit?". Diese Infoblätter können Sie bei Ihrer Zahlstelle oder beim Arbeitslosenamt des LfA erhalten.  Sie können sie auch von der Website www.lfa.be herunterladen.

  • Sie geben Ihre Arbeit auf, um in den Genuss dieser Pension zu kommen.

    Sie dürfen keine Unterstützung wegen Vollarbeitslosigkeit beziehen, da Sie in diesem Fall nicht unfreiwillig arbeitslos sind. 

Der Arbeitgeber ergreift die Initiative der Änderung oder Beendigung 
  • Ihr Arbeitgeber beendet Ihren Arbeitsvertrag aber er beschäftigt Sie mit einem verkürzten Arbeitsstundenplan weiter.

    Sie dürfen während dieser neuen Teilzeitbeschäftigung die Einkommensgarantie-Unterstützung beziehen. Sie müssen aber Bedingungen erfüllen, um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen, und Sie dürfen den zwölfmonatigen Kredit der möglichen Kumulierung der Leistungen und der Hinterbliebenenpension noch nicht verbraucht haben. Bei Bezug der Einkommensgarantie-Unterstützung wird die Höhe der Pension begrenzt.

    Achtung! Es besteht eine dreimonatige Karenzzeit, die an die Kündigungsfrist bzw. an die durch die Vertragsbruchentschädigung abgedeckte Zeit unmittelbar anschließt. Während dieser Karenzzeit dürfen Sie keine Einkommensgarantie-Unterstützung erhalten, wenn Sie die Teilzeitarbeit beim Arbeitgeber aufnehmen, bei dem Sie früher Vollzeit beschäftigt waren.

  • Sie werden vollarbeitslos?

    Wenn Sie auf der Grundlage einer Vollzeitarbeit oder einer Teilzeitarbeit zur Arbeitslosenversicherung zugelassen werden, dürfen Sie die Unterstützung wegen Vollarbeitslosigkeit  und die Hinterbliebenenpension nach Maßgabe des zwölfmonatigen Kredits kumulieren. Bei Bezug der Arbeitslosenunterstützung wird die Höhe der Pension begrenzt.  

2) Sie sind arbeitslos

Während Ihrer Arbeitslosigkeit

Sie dürfen die Arbeitslosenunterstützung und die (nach oben begrenzte) Hinterbliebenenpension 12 Monate (an einem Stück oder auch nicht) kumulieren.

Sie müssen Ihren Pflichten als vollarbeitslose Person weiter nachkommen. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie am Arbeitsmarkt verfügbar sein müssen, eigenverantwortlich eine Arbeit suchen müssen und als arbeitsuchend eingetragen sein müssen.

Sie sind also auch verpflichtet, jede Arbeit mit einer normalen Entlohnung anzunehmen. Dies hat zur Folge, dass Sie auch für eine Arbeit verfügbar sein müssen, deren Entlohnung mit der Pension nicht kumulierbar ist. Es kann sein, dass Ihre Pension zurückgefordert wird, wenn Ihre Entlohnung die Grenzbeträge der erlaubten Arbeitseinkommen übersteigt.

Diese Pflicht, eine Arbeit anzunehmen, entfällt, wenn Sie aufgrund einer Freistellung von der Pflicht zur Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt befreit sind.

Sie finden später eine Arbeit

Während dieser Beschäftigung haben Sie eventuell Anspruch auf:

  • die Einkommensgarantie-Unterstützung als Teilzeitarbeitnehmer, wenn Sie die Bedingungen für die Gewährung dieser Unterstützung erfüllen;
  • die Unterstützung wegen zeitweiliger Arbeitslosigkeit, die im Verhältnis zu Ihrer Arbeitszeit steht.

Die Bedingung ist aber, dass der zwölfmonatige Kredit, in dem die Kumulierung mit der Hinterbliebenenpension (mit einem begrenzten Betrag) möglich ist, nicht verbraucht ist.

Wenn Sie diese Beschäftigung unfreiwillig verlieren, können Sie wieder in den Genuss der Arbeitslosenunterstützung wegen Vollarbeitslosigkeit kommen und dabei eine Hinterbliebenenpension beziehen. Sie müssen aber noch immer zum Bezug der Arbeitslosenunterstützung zulässig sein und Sie dürfen Ihre Hinterbliebenenpension noch keine 12 Monate mit anderen Leistungen kumuliert haben.

Sie nehmen eine Beschäftigung auf, für die Sie in den Genuss einer Aktivierungsunterstützung kommen möchten.

Sie dürfen während Ihrer Beschäftigung eventuell in den Genuss einer Aktivierungsunterstützung kommen.

Dies ist aber nur möglich, wenn

  • Sie die Bedingungen für die Gewährung dieses Vorteils erfüllen;
  • und wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrages auf die Aktivierungsunterstützung den zwölfmonatigen Kredit des möglichen gleichzeitigen Bezugs einer Hinterbliebenenpension mit anderen Leistungen noch nicht verbraucht haben. 

Ihre Entlohnung, in welcher der Aktivierungsbetrag einbegriffen ist, darf die Grenze der vom Sektor der Pensionen erlaubten Einkünfte nicht überschreiten. Wenn die Entlohnung höher ist, kann der Sektor der Pensionen die Hinterbliebenenpension für das betroffene Kalenderjahr zurückfordern.

Sie nehmen eine Beschäftigung auf, für die Sie in den Genuss eines Arbeitswiederaufnahmezuschlags kommen möchten.

Sie dürfen während Ihrer Beschäftigung eventuell in den Genuss eines Arbeitswiederaufnahmezuschlags kommen.

Dies ist aber nur möglich, wenn

  • Sie die Bedingungen für die Gewährung dieses Vorteils erfüllen;
  • und wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrages auf den Arbeitswiederaufnahmezuschlag den zwölfmonatigen Kredit des möglichen gleichzeitigen Bezugs einer Hinterbliebenenpension mit anderen Leistungen noch nicht verbraucht haben. 

Ihre Entlohnung, in welcher dieser Zuschlag einbegriffen ist, darf die Grenze der vom Sektor der Pensionen erlaubten Einkünfte nicht überschreiten. Wenn die Entlohnung höher ist, kann der Sektor der Pensionen die Hinterbliebenenpension für das betroffene Kalenderjahr zurückfordern.  

Dürfen Sie eine Hinterbliebenenpension auf der Grundlages eines anderen Systems als des allgemeinen belgischen Systems mit Leistungen kumulieren?

Wenn Sie eine Leistung der Arbeitslosenversicherung beziehen, müssen Sie dem LfA durch Vermittlung Ihrer Zahlstelle mitteilen, dass Sie eine Hinterbliebenenpension beziehen.

Hinterbliebenenpensionen auf der Grundlage eines besonderen Systems (ausländische Renten, Renten als Folge einer Beschäftigung in internationalen Organisationen, …) sind eventuell mit anderen Leistungen kumulierbar.

Die nachfolgenden Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein:

  • die Arbeitslosigkeit darf nicht die Folge einer Einstellung der Tätigkeit oder einer Verkürzung des Arbeitsstundenplans sein, um in den Genuss der Pension zu kommen;
  • das System, aufgrund dessen die Pension gewährt wird, darf die Kumulierung mit anderen Leistungen nicht untersagen;
  • das System, aufgrund dessen die Pension gewährt wird, darf die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt nicht einschränken (z.B. die Möglichkeit eines gleichzeitigen Bezugs der Pension mit einem Arbeitseinkommen und somit die Arbeitsmöglichkeiten einschränken).

Wenn diese Bedingungen kumulativ erfüllt sind, darf die Hinterbliebenenpension zeitlich unbefristet mit den Leistungen kumuliert werden. Wenn der Monatsbetrag der Pension 443,04 Euro übersteigt (Betrag gültig am 01.01.2024), wird der Betrag der Arbeitslosenunterstützung jedoch entsprechend dem Betrag der Pension reduziert.

Es kann sein, dass das System, aufgrund dessen die Pension gewährt wird, Vorbehalte enthält, was die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt betrifft, aber dass es eine begrenzte Kumulierung mit anderen Leistungen (unter Deckelung der Höhe der Pension) erlaubt. In diesem Fall wird geht man vor, wie bei einer Kumulierung von Leistungen mit einer belgischen Hinterbliebenenpension.