Die nächsten Vorankündigungsschreiben über das Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld werden am 13. Oktober versandt

Die von der Föderalregierung beschlossene Reform des Arbeitslosengeldes sieht eine zeitliche Begrenzung der Anspruchsdauer vor, die sich sowohl nach der Dauer der Arbeitslosigkeit als auch nach der Anzahl der zurückgelegten Laufbahnjahre und -monate richtet.
Arbeitsuchende, die von der Reform betroffen sind, erhalten vom LfA ein Vorankündigungsschreiben.

Die ersten betroffenen Personen erhielten ihr Schreiben im September.
Die nächsten Schreiben werden ab dem 13. Oktober 2025 per Post und ab dem 11. Oktober 2025 in die eBox geschickt.

Die Personen, die in dieser zweiten Welle vom LfA angeschrieben werden, sind Arbeitsuchende, die sich in der 3. Leistungsbezugsperiode befinden (d. h. sie beziehen den Pauschalbetrag) und über ihre Laufbahn zusammengerechnet zwischen 8 und 20 Jahren vollarbeitslos gewesen sind (insgesamt 42.846 Personen: 9.795 in der Flämischen Region, 13.282 in der Region Brüssel-Hauptstadt, 19.600 in der Wallonischen Region, 167 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und 2 unbekannt/im Ausland).

Der Leistungsanspruch dieser Personen läuft am 1. März 2026 aus.

Um die Reform zu erläutern, hat das LfA Erklärvideos gedreht. Darin werden die regulatorischen Neuerungen, die zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten sind, anhand von animierten Grafiken veranschaulicht. Das Video zum Thema Vollarbeitslosigkeit und das dazugehörige Infoblatt sind auf der LfA-Website verfügbar.

Arbeitsuchende, die ein Schreiben erwarten, sollten ihre eBox regelmäßig überprüfen oder darauf warten, dass es an ihre Wohnadresse zugestellt wird. Es ist auch möglich, dass ihr Schreiben erst in einer späteren Versandwelle verschickt wird.

Diejenigen, die ein Schreiben erhalten haben, können sich bei Fragen in erster Linie an ihre Zahlstelle (Gewerkschaft oder HfA) wenden.
Arbeitsuchende, die ihre Arbeitsuche aktiv vorantreiben möchten, können sich an ihr regionales Arbeitsamt (Arbeitsamt Ostbelgien, Forem, Actiris oder VDAB) wenden.

Weitere Informationen über die Reform der Arbeitslosenversicherung finden Sie auf der LfA-Website. Reform der Vorschriften über Arbeitslosigkeit.