Ablauf des Kollektivvertrags Nr. 172

19-05-2025

Zeitweilige Arbeitslosigkeit – Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen für Angestellte.

Der ergänzende KV Nr. 172, auf den Unternehmen ohne eigenen Kolektivvvertrag oder Unternehmensplan sich stützen können, um für Ihre Angestellten zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitmangel einzuführen, wird am 30. Juni 2025 auslaufen.

Dem LfA ist nicht bekannt, dass der KV Nr. 172 verlängert wurde.

Das Infoblatt E54 wurde angepasst (siehe die Bemerkung unter dem Punkt „Nähere Erklärungen über den sektoralen KV, den betrieblichen KV oder den Unternehmensplan “).

Wir werden Sie über unsere Website informieren, falls der KV Nr. 172 verlängert wird.