Erste Vorankündigungsschreiben über das Auslaufen des Anspruchs werden am 15. September versandt
05-09-2025
Die von der Föderalregierung beschlossene Reform des Arbeitslosengeldes sieht eine zeitliche Begrenzung der Anspruchsdauer vor, die sich sowohl nach der Dauer der Arbeitslosigkeit als auch nach der Anzahl der zurückgelegten Laufbahnjahre und -monate richtet.
Arbeitsuchende, die von der Reform betroffen sind, erhalten vom LfA ein Vorankündigungsschreiben. Der Versand dieser Schreiben erfolgt in Wellen, die nach der Dauer der Arbeitslosigkeit gestaffelt sind. Diese Schreiben werden sowohl per Post als auch in die eBox geschickt.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und auf unserer Seite Reform der Arbeitsversicherung.
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