Der Einzehntel-Elternurlaub und die Flexibilisierung bestimmter thematischen Urlaube sind nun bei allen Arbeitgebern zugänglich
09-08-2019
1. Der Einzehntel-Elternurlaub
Diese neue Elternurlaubsform ist nun bei allen Arbeitgebern möglich (im Privatsektor, im öffentlichen Dienst, im Unterrichtswesen usw.).
Diese Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel können alle unselbständig Beschäftigten erhalten, die ihre Arbeitszeit jede zweite Woche um einen Tag oder jede Woche um einen halben Tag verkürzen möchten.
Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass der Einzehntel-Elternurlaub kein Rechtsanspruch ist! Die Zustimmung des Arbeitgebers ist vorausgesetzt.
Für jedes Kind, das unter 12 (oder bei Behinderung unter 21) Jahren alt ist, können maximal 40 Monate Einzehntel-Elternurlaub in Anspruch genommen werden. Diese 40 Monate lassen sich in Blöcken von 10 Monaten oder einem Vielfachen stückeln. Wenn die gesamte Anspruchsdauer nicht in einem Mal verbraucht wird, kann auf den Rest zurückgegriffen werden, solange das Kind zu Beginn des verbleibenden Elternurlaubs immer noch keine 12 (bzw. 21) Jahre alt ist.
Während des Einzehntel-Elternurlaubs zahlt das LfA Beschäftigten unter 50 Jahren eine Nettoleistung von 58,67 € und Beschäftigten ab 50 Jahren eine Nettoleistung von 88 €. Für Alleinerziehende wird sie unabhängig vom Lebensalter auf 108,82 € erhöht.
Diese neue Elternurlaubsform kommt zu den bereits bestehenden Arbeitszeitverkürzungsmöglichkeiten und zur vollständigen Auszeit hinzu. Allerdings entsteht bei ihrer Inanspruchnahme kein neues Elternurlaubsguthaben. Wenn die höchstzulässige Dauer für ein bestimmtes Kind im Rahmen der anderen Elternurlaubsformen bereits verbraucht wurde, kann auch kein Einzehntel-Elternurlaub mehr genommen werden. Die 40 Monate Einzehntel-Elternurlaub werden also nicht zusätzlich zu den anderen Elternurlaubsformen bewilligt.
Fazit ist, dass allen unselbständig Beschäftigten von nun an ein Elternurlaubsguthaben von 4 Monaten Vollzeitäquivalent zur Verfügung steht, das sie:
- entweder 4 Monate in Form einer vollständigen Auszeit, die sich in Blöcken von einem Monat oder einem Vielfachen stückeln lässt, verbrauchen können (= 1, 2, 3 oder maximal 4 Monate vollständiger Auszeit) ;
- oder 8 Monate in Form einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit, die sich in Blöcken von zwei Monaten oder einem Vielfachen stückeln lässt, verbrauchen können (= 2, 4, 6 oder maximal 8 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit);
- oder 20 Monate in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel, die sich in Blöcken von fünf Monaten oder einem Vielfachen stückeln lässt, verbrauchen können (= 5, 10, 15 oder maximal 20 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel);
- oder 40 Monate in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel, die sich in Blöcken von zehn Monaten oder einem Vielfachen stückeln lässt, verbrauchen können (= 10, 20, 30 oder maximal 40 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel).
Bei einer Kombinierung verschiedener Elternurlaubsformen gilt folgender Grundsatz: 1 Monat vollständiger Auszeit = 2 Monate Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit = 5 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel = 10 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel.
2. Die Flexibilisierung
Beschäftigte haben die Möglichkeit, den Elternurlaub oder den Urlaub wegen medizinischen Beistands flexibler zu gestalten, d.h. in kürzeren Zeitabschnitten zu stückeln, als bisher möglich war.
Diese Flexibilisierung ist nun in allen Sektoren möglich (Privatsektor, öffentlicher Sektor, Unterrichtswesen usw.).
Es handelt sich jedoch nicht um einen Rechtsanspruch! Die Zustimmung des Arbeitgebers ist vorausgesetzt.
2.1. Flexibilisierung der vollständigen Auszeit
Im Rahmen des Elternurlaubs und des Urlaubs wegen medizinischen Beistands kann die vollständige Auszeit nun in Wochen gestückelt werden.
- Für den Elternurlaub können die 4 Monate vollständiger Auszeit also in Monaten oder in Wochen gestückelt werden. Die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt können also für jedes Kind, das unter 12 (oder bei Behinderung unter 21) Jahren alt ist, 16 Wochen vollständiger Auszeit genommen werden.
- Für den Urlaub wegen medizinischen Beistands kann die einmonatige Mindestdauer je nach Bedarf auf 1, 2 oder 3 Wochen verkürzt werden, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Diese Möglichkeit zur wochenweisen Flexibilisierung besteht für alle Familienangehörige und Haushaltsmitglieder, die an einer schweren Krankheit leiden.
Beträgt die verbleibende Auszeitdauer wegen einer wochenweisen Flexibilisierung weniger als einen Monat, ist ihre Inanspruchnahme allerdings ohne die Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
2.2. Die Flexibilisierung der Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit
Diese Flexibilisierungsmöglichkeit besteht nur im Rahmen des Elternurlaubs. Jeder zweimonatige Abschnitt kann also in Monaten gestückelt werden. Mit anderen Worten können nun 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 Monate Halbzeit-Elternurlaub genommen werden.
Eine solche Abweichung von den zweimonatigen Blöcken, die im Regelfall einzuhalten sind, ist jedoch nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Beträgt die vom Urlaub verbleibende Dauer wegen einer solchen Flexibilisierung weniger als zwei Monate, ist ihre Inanspruchnahme allerdings ohne die Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
3. Wie muss der Antrag gestellt werden?
Beschäftigte, Arbeitgeber und Verwaltungen können ihren Antrag in der "Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit" auf socialsecurity.be online stellen.
NB: Anträge können allerdings noch in gedruckter Form eingereicht werden. Gedruckte Antragsformulare für einen Elternurlaub und für einen Urlaub wegen medizinischen Beistands müssen dem OCR-Dienst der Zentralverwaltung des LfA geschickt werden (Administration centrale de l'ONEM, Boulevard de l'Empereur, 7-9 à 1000 Bruxelles, Service OCR).
Alle Einzelheiten zum Antragsverfahren, sowohl dem Arbeitgeber als auch dem LfA gegenüber, entnehmen Sie dem Infoblatt T14.
4. Weitere Auskünfte
Näheres zum
- Elternurlaub erfahren Sie im Infoblatt T19. Es enthält Erklärungen zu sämtlichen Aspekten der Vorschriften, auch zum Einzehntel-Elternurlaub, zur Flexibilisierung der vollständigen Auszeit und zur Flexibilisierung der Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit (Rechtsgrundlagen, Zugangsbedingungen, Modalitäten in Bezug auf die Unterbrechungsleistungen usw.).
- Urlaub wegen medizinischen Beistands erfahren Sie im Infoblatt T18. Es enthält Erklärungen zu sämtlichen Aspekten der Vorschriften, auch zur wochenweisen Flexibilisierung der vollständigen Auszeit.